Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten müs­sen rich­tig erfasst und über den erfor­der­li­chen Ver­ar­bei­tungs­zeit­raum rich­tig gehal­ten wer­den.  Per­so­nen haben das Recht auf Richtigstellung.

Die­ser Grund­satz ist einer der schwie­ri­gen Grund­sät­ze, da man spe­zi­ell bei Inter­es­sen­ten- oder Kun­den­da­ten nicht jede Daten­än­de­rung erfährt und somit auch nicht kor­ri­gie­ren kann. Wich­tig ist aber, dass Betrof­fe­ne ihre Daten auf Wunsch kor­ri­gie­ren kön­nen, bzw. die­se Daten kor­ri­giert werden.

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