Es dür­fe nur jene Daten ver­ar­bei­tet wer­den, die für den jewei­lig bestimm­ten Zweck erfor­der­lich sind. Daher muss spe­zi­ell bei der Erhe­bung von Daten die­ser Grund­satz streng ange­wen­det werden.

Je mehr Daten man über Per­so­nen spei­chert, des­to grö­ßer ist die Gefahr, dass die Betrof­fe­nen dadurch einen Nach­teil haben kön­nen. Bei jeder Daten­spei­che­rung muss man sich in die Lage der Betrof­fe­nen ver­setz­ten und über­le­gen, ob man selbst möch­te, dass jemand anders sol­che Daten über einen selbst spei­chert. Spe­zi­ell aus dem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­ten sowie dem Surf-Ver­hal­ten las­sen sich schnell Pro­fi­le über Men­schen erstel­len, die even­tu­ell rich­tig, viel­leicht aber auch falsch sind.

Vori­ger Arti­kel: Mit­ar­bei­ter Daten­schutz Awa­re­ness: #4 Zweck­bin­dung von Daten

Nächs­ter Arti­kel: Mit­ar­bei­ter Daten­schutz Awa­re­ness: #6 Rich­tig­keit der Daten