Der Zutritt von Besu­chern oder Gäs­ten ohne Beauf­sich­ti­gung stellt ein Risi­ko für den Schutz von Infor­ma­tio­nen dar. Holen Sie Besu­cher immer beim Por­tier ab und beglei­ten sie die­se wäh­rend der Anwe­sen­heit im Unternehmen.

  • Soll­te es Gäs­te­aus­wei­se geben, for­dern sie Ihre Besu­cher auf die­se zu tra­gen, spe­zi­ell wenn die­se sich im Unter­neh­men frei bewe­gen dürfen.
  • Öffe­nen Sie Drit­ten kei­ne Türen mit Zutrittsbeschränkung.
  • Spre­chen Sie aktiv Ihnen unbe­kann­te Per­so­nen an, ob sie jemand besu­chen / suchen.
  • Fra­gen Sie Per­so­nen ohne Mit­ar­bei­ter­aus­weis / Besu­cher­aus­weil wohin sie wollen.
  • Mel­den Sie unbe­kann­te Per­so­nen beim Empfang.

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