Die NIS2-Richtlinie nimmt die Geschäftsführung (die „oberste Leitung“, bzw. die „Leitungsorgane“) stärker in die Pflicht als jede andere IT-Sicherheitsregulierung zuvor. Die Teilnahme an einer NIS2 Schulungen für die Geschäftsführung ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht.
Der Schulungsinhalt umfasst folgende Themen:
- Anwendungsbereich von NIS2 im Unternehmen
- Fristen für die Registrierung und Selbstdeklaration
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung
- Mögliche Sanktionen und Strafen/Bußgelder
- Mindestanforderungen an das Risikomanagement sowie Risikomanagementmaßnahmen wie Cyber-Hygiene, Business Continuity, Lieferkettensicherheit
- Meldepflichten und Krisenmanagement
- Einhaltung der Überwachungspflicht
- Wirksamkeitsprüfung durch Audits und Dokumentation von Nachweisen
