NIS2 — Cyber­si­cher­heits­schu­lun­gen für die Leitungsorgane

NIS2 — Cyber­si­cher­heits­schu­lun­gen für die Leitungsorgane

 780,00

Die NIS2-Richtlinie nimmt die Geschäftsführung (die „oberste Leitung“, bzw. die „Leitungsorgane“) stärker in die Pflicht als jede andere IT-Sicherheitsregulierung zuvor. Die Teilnahme an einer NIS2 Schulungen für die Geschäftsführung ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Der Schulungsinhalt umfasst folgende Themen:

  • Anwendungsbereich von NIS2 im Unternehmen
  • Fristen für die Registrierung und Selbstdeklaration
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • Mögliche Sanktionen und Strafen/Bußgelder
  • Mindestanforderungen an das Risikomanagement sowie Risikomanagementmaßnahmen wie Cyber-Hygiene, Business Continuity, Lieferkettensicherheit
  • Meldepflichten und Krisenmanagement
  • Einhaltung der Überwachungspflicht
  • Wirksamkeitsprüfung durch Audits und Dokumentation von Nachweisen

Beschreibung

Mit unser Schu­lung erfül­len Sie NISG 2026 § 31 Governance

(2) Die Lei­tungs­or­ga­ne wesent­li­cher und wich­ti­ger Ein­rich­tun­gen müs­sen an für die­se spe­zi­fisch gestal­te­ten Cyber­si­cher­heits­schu­lun­gen teilnehmen.

Vor der Schu­lung bie­ten wir ein Vor­ge­spräch zur Klä­rung des NIS2 Anwen­dungs­be­rei­ches und spe­zi­fi­scher Risi­ken in Bezug auf die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit an. Der Infor­ma­ti­ons­er­he­bung erfolgt in einem Online Inter­view. Die Schu­lungs­in­hal­te wer­den nach dem Inter­view spe­zi­fisch auf das Unter­neh­men angepasst.

Ihre Vor­tei­le auf einen Blick:

✅ Mini­mie­rung per­sön­li­cher Haftungsrisiken
✅ Fun­dier­te Investitionsentscheidungen
✅ Siche­rung der Lie­fer­fä­hig­keit (Busi­ness Continuity)
👉 Nut­zen Sie NIS2 als Wett­be­werbs­vor­teil und stär­ken Sie das Ver­trau­en bei Ihren Geschäftspartnern

Grund­la­ge: Aktu­ell bie­ten wir die Leis­tung nur auf Basis des NISG 2026 an.

Berichts­spra­che: Deutsch oder Englisch

Leist­un­ger­brin­gung: Wir bevor­zu­gen die Schu­lung als vor Ort Schu­lung, ggfls. ver­rech­nen wir km-Geld für Schu­lun­gen außer­halb von Wien-Umgebung.

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